|
|
|
Unterhalt, neu, ab 01.01.2009
Unterhaltsansprüche können während dem Getrenntleben von Eheleuten, nach der rechtskräftigen Scheidung, für die Mutter eines nicht ehelichen Kindes oder für minderjährige und volljährige Kinder bestehen. Die Unterhaltsansprüche sind so vielfältig, wie die möglichen Unterhaltsberechtigten und Unterhaltsverpflichteten.
Ehegattenunterhalt während des Getrenntlebens Des Weiteren sind im Unterhaltsrecht wichtig: Ausschluss
und Kürzung des Unterhalts Zur Vereinheitlichung der Unterhaltsberechnung haben die Oberlandesgerichte sogenannte Leitlinien zum Unterhalt festgelegt. Diese Leitlinien sind eine Richtschnur zur Berechnung der Unterhaltsansprüche. In jedem Fall sind jedoch auch die Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen. Hierauf weisen die Leitlinien regelmäßig hin. Um Ihnen die Möglichkeit zu geben selbst eine Unterhaltsberechnung vorzunehmen, finden Sie nachstehend die aktuellen Leitlinien zum Unterhalt der Oberlandesgerichte. Selbstverständlich erhalten Sie von uns auch eine vollständig ausgearbeitete Unterhaltsberechnung. Wir benötigen hierfür Ihr Einkommen der letzten 12 Monate sowie das Einkommen der möglichen Unterhaltsberechtigten (Ehegatten, Kinder etc.). Gehen Sie hierfür zur Rechtsberatung (hier Link zu Kontakt). Wenn Ihnen das Einkommen Ihres Ehepartners nicht bekannt ist, machen wir für Sie auch die Ihnen zustehenden Auskunftsansprüche geltend.
|
| Seitenanfang | Fachanwalt für Familienrecht Alois Fuggenthaler myscheidung@aol.com |
Kanzlei Fuggenthaler & Schönberger Schlachthofstr. 50 94277 Zwiesel |
Telefon: 09922 6679 Telefax: 09922 3409 www.myscheidung.de |